Erleichterung GEMA
Ehrenamtliche Vereine in Bayern: Pauschale Lösung der GEMA für eintrittsfreie Veranstaltungen
Die Befreiung kann hilfreich für Vereine sein, insofern die Voraussetzungen zutreffen. Bitte plant und prüft genau, bevor ihr eure Veranstaltung anmeldet.
Das Wichtigste Voraus: Vereinsfeste müssen trotzdem bei der GEMA angemeldet werden.
Stärkung des bayerischen Ehrenamts! Was Ihr als Verein jetzt wissen müsst.
Mit Eurer ehrenamtlichen Tätigkeit gestaltet Ihr den Verein und leisten aktiv einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben. Eure Vereinsfeste und -feiern sind wertvolle Beiträge zum sozialen Miteinander. Um das Engagement zu fördern, haben der Freistaat Bayern und die GEMA eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine getroffen. Für euren bayerischen Verein fallen für bis zu 2 eintrittsfreie Vereinsfeste im Jahr keine GEMA-Lizenzkosten an. Wichtig ist, dass Ihr die Veranstaltung trotzdem meldet, damit der Freistaat Bayern die Kosten übernimmt.
Was muss der Verein erfüllen?
Vereinssitz in Bayern
Nur eingetragene Verein, deren offizieller Sitz in Bayern liegt, profitieren von der pauschalen Regelung.
Bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr
Der Freistaat Bayern übernimmt die Kosten für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr und Verein-so lange, bis das vereinbarte Kontingent erreicht ist.
Weitere Veranstaltungen können nach den üblichen Tarifen lizensiert werden.
Kein Eintritt
Damit die Veranstaltung von der Pauschale abgedeckt ist , darf sie keine kommerziellen Ziele haben. Daher dürft Ihr beispielsweise keinen Eintritt verlangen, wenn Ihr die Pauschale nutzen möchtet. Eine Veranstaltung auf Spendenbasis ist erlaubt. Auch der Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, solange damit kein kommerzieller Zweck verfolgt wird.
Maximal 300 qm Fläche
Der Pauschalvertrag definiert eine maximale Veranstaltungsfläche von 300 Quadratmetern. Veranstaltungen mit größerer Fläche sind nicht abgedeckt.
Ehrenamt
Der Freistaat Bayern übernimmt die Lizenzkosten für Vereine, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegend ehrenamtlich arbeiten. Lediglich einzelne Hauptamtliche in einem Verein gelten als Ausnahme, beispielsweise eine Verwaltungskraft.
Gemeinnützigkeit
Der Vertrag gilt für Vereine dir nur „gemeinnützige Zwecke“ verfolgen. Ob das auf euren Verein zutrifft, steht in eurer Vereinssatzung. Entscheidend ist ein entsprechender Freistellungsbescheid.
Wo die Pauschale gilt und wo nicht
Folgende Veranstaltungen sind abgedeckt:
- Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt) mit
- Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CD, MP3 oder Streaming Anbietern wie Spotify
- In Räumen oder Freien (Fläche bis zu 300qm);
z.B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Maibaumaufstellen
Diese Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:
- Festivals oder Konzerte
- Theater/Kabarett
- Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
- Streaming Veranstaltungen
- Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u.Ä.)
- Veranstaltungen mit Eintritt
Jede Veranstaltung muss angemeldet sein, genauere Informationen zur Anmeldung findet Ihr hier:
https://www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern/anleitung