Lehrgangskalender mit der aktuellen Lehrgangsübersicht
Abschlusslehrgang modulare Truppausbildung (MTA) bzw. Abschluss der MTA
Voraussetzungen des/der Bewerbers/in für die Teilnahme am Lehrgang:
- Zwischenprüfung der modularen Truppausbildung/Truppmannlehrgang
- Wartezeit nach der Zwischenprüfung 2 Jahre (nur Kalenderjahr nicht Tag und Monat maßgeblich)
- Vollständiger Teilnahmenachweis der modularen Truppausbildung - Basismodul
- Vollendung des 18. Lebensjahres im Kalenderjahr des Abschlusslehrgangs.
Auf Grund der Corona-Pandemie wird der Abschlusslehrgang derzeit nicht angeboten.
Aktuell werden deshalb zwei Ergänzungsmodule deren Besuch nicht Voraussetzung für den Abschluss der MTA sind angeboten. Dies sind das Modul Schaumtrainer und Truppführer.
Die Theorieprüfung erfolgt auf Grundlage des Fragenkatalogs des Freistaats Bayern. Von den 60 Fragen sind 15 Fragen Teil der theoretischen Prüfung. Davon müssen 8 richtig beantwortet werden. Diese wird Online abgelegt.
Die praktische Prüfung erfolgt dann in der jeweiligen Feuerwehr.
Atemschutzgeräteträger
Voraussetzungen des/der Bewerbers/in für die Teilnahme am Lehrgang:
Vollendung des 18. Lebensjahres am Tag der Prüfung
Abgeschlossenes Basismodul der mTrA
Ärztliche Untersuchung nach G26.3 am
Maschinist
Voraussetzungen des/der Bewerbers/in für die Teilnahme am Lehrgang :
Abgeschlossenes Basismodul der mTrA
Führerschein für das betreffende Löschfahrzeug am Standort
Sprechfunker
Voraussetzungen des/der Bewerbers/in für die Teilnahme am Lehrgang :
Vollendung des 16. Lebensjahres am Tag der Prüfung
Erfolgreiche Teilnahme an der elektronischen Lernanwendung (ELA) zum Digitalfunk
Feuerwehr Rettungshelfer
Voraussetzungen des/der Bewerbers/in für die Teilnahme am Lehrgang :
Abgeschlossenes Basismodul der mTrA
Vollendung des 18. Lebensjahres im Kalenderjahr des Lehrgangs
Technische Hilfeleistung Grundlagen
Voraussetzungen des/der Bewerbers/in für die Teilnahme am Lehrgang:
Abgeschlossenes Basismodul der mTrA
Absturzsicherung
Voraussetzungen bei der Feuerwehr des Teilnehmers:
Ein geprüfter Gerätesatzabsturzsicherung muss zum Lehrgang vom Teilnehmer mitgebracht werden.
Die Zuteilung des Lehrgangs erfolgt immer für zwei Teilnehmer aus einer Feuerwehr.
Voraussetzungen des/der Bewerbers/in für die Teilnahme am Lehrgang :
Abgeschlossenes Basismodul der mTrA
Vollendung des 18. Lebensjahres im Kalenderjahr des Lehrgangs